Herbstveranstaltung der DVJJ-Regionalgruppe Südbayern am 20.11.2014
Bei der Herbstveranstaltung der DVJJ-Regionalgruppe Südbayern am 20.11.2014 im sehr gut besuchten Münchner Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße ging es um das Thema „Junge Flüchtlinge in Bayern“.
Im ersten Teil der Veranstaltung wurde eine Art Bestandsaufnahme gemacht, d.h. die derzeitige Situation der jungen, vor allem unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde erörtert.
Frau Dr. Kurz-Adam, die Leiterin des Stadtjugendamts München, berichtete, seit Anfang dieses Jahres seien 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach München gekommen und in Obhut genommen worden (prognostiziert waren 700). Aus der Not heraus habe man die jungen Flüchtlinge im Übergangswohnen im Haus 19 in der Bayernkaserne untergebracht. Frau Kurz-Adam sprach auch die Notwendigkeit an, mehr speziell auf die Bedürfnisse und Problemlagen junger Flüchtlinge zugeschnittene „zuwanderungsfeste“ Angebote der Jugendhilfe zu entwickeln.
Herr Unterländer, Mitglied des Bayer. Landtags und Vorsitzender des dortigen Sozialausschusses, referierte über den sog. Paradigmenwechsel, ebenfalls Anfang dieses Jahres, d.h. die Unterstellung der unter 18-Jährigen unter die Jugendhilfe und damit die Zuständigkeit der Kommunen. Im Übrigen sprach er sich für eine Änderung des Verteilungssystems zugunsten von München aus.
Frau Staller vom Polizeipräsidium München schilderte u.a. die subjektive und die objektive Gefährdungslage in München im Zusammenhang mit den jungen Flüchtlingen. Aus Sicht der Polizei sei jedenfalls die objektive Gefährdungslage nicht gestiegen. Die Situation in der Bayernkaserne habe sich inzwischen deutlich verbessert, weil dort insgesamt nur noch ca. 600 Flüchtlinge leben (und nicht mehr wie früher bis zu 3000).
Herr Berger von der Wohnhilfe berichtete von dem großen Fachkräftemangel im Bereich der Unterbringung junger Flüchtlinge und der Notwendigkeit, Einrichtungen gem. § 35 a SGB VIII für behinderte und traumatisierte Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.
Herr Hajdini von der Arbeiterwohlfahrt München schließlich sprach von der Problematik, dass (zumindest bis vor kurzem) die Unterkünfte der Flüchtlinge nicht als fester Wohnsitz anerkannt worden seien und deshalb viele in Untersuchungshaft gekommen seien. Im Gefängnis gebe es keinerlei pädagogische Maßnahmen für die Flüchtlinge.
Im Rahmen der allgemeinen Diskussion (unter Einbeziehung der Zuhörer) ging es um die Frage der Notwendigkeit eines PsychKHG. Ein solches Gesetzesvorhaben wird nach Aussage von Herrn Unterländer inzwischen auch von der CSU unterstützt.
Die Weisungsbetreuer schilderten die Probleme ihrer Arbeit mit jungen Flüchtlingen. Viel Zeit sei hier notwendig für die Arbeit mit den Ämtern, vor allem im Zusammenhang mit der Klärung des ausländerrechtlichen Status und der Arbeitsmöglichkeit.
Erheblich umstritten war die Frage, wie das Alter der jungen Menschen „festgestellt“ werden soll. Das Jugendamt München plädiert für eine Alterseinschätzung durch Befragungen der Flüchtlinge, während besonders das Familiengericht ein rechtsmedizinisches Gutachten befürwortet.
Am Ende des Abends ging es auch um die Probleme des Jugendgerichts und der Jugendgerichtshilfe. Aufgrund der Sprachbarriere gibt es derzeit keine sinnvollen erzieherischen Maßnahmen für die jungen Flüchtlinge, und zwar weder ambulant noch stationär im Arrest oder in der Haft. Die jungen Leute sprechen wenig bis gar nicht Deutsch, weshalb es besonderer Maßnahmen bedarf, um auf sie erzieherisch einwirken zu können.
Zur Entwicklung von Ideen sind alle aufgerufen, die am Jugendverfahren beteiligt sind – Jugendhilfe, freie Träger und Justiz. Hierbei geht es darum, der Justiz Ahndungsvorschläge zu unterbreiten, damit hier pädagogisch sinnvoll mit den jungen Menschen gearbeitet werden kann.
Ludwig Kretzschmar, Peter Deutsch
für den Vorstand der Regionalgruppe Südbayern