Stellungnahme der DVJJ Südbayern zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (BayStVollzG)
Im Rahmen der Verbandsanhörung geben wir als Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. zum Vollzug der Jugendstrafe folgende Stellungnahme ab:
Zunächst beziehen wir uns auf die von der DVJJ entwickelten Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug (s. Anlage), denen wir uns als Regionalgruppe Südbayern inhaltlich voll anschließen.
Folgende Punkte erscheinen uns aufgrund des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes besonders wichtig:
- Wegen der Besonderheiten des Jugendstrafrechts ist ein eigenständiges Gesetz zum Jugendstrafvollzug dringend erforderlich.
- Vorrangiges Vollzugsziel muss bei inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden die Resozialisierung sein.
- Durch den Vollzug der Jugendstrafe dürfen im Grundgesetz verankerte Elternrechte nicht aufgehoben werden. Der Entwurf enthält hierzu keine eindeutigen Formulierungen oder nur Soll-Bestimmungen.
- Die Jugendhilfe muss bei Vollzug und Entlassung beteiligt werden, nicht nur „bei Bedarf“, wie im Entwurf zu lesen.
- Junge Gefangene sind in Wohngruppen unterzubringen. Gemäß dem Entwurf „können“ sie in Wohngruppen untergebracht werden.
- Grundlage eines modernen und effektiven Jugendstrafvollzuges ist die ausreichende Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Eine besondere Ausbildung der Bediensteten im Sinne von § 91 Abs. 4 Jugendgerichtsgesetz muss Pflicht sein, anders als im Entwurf, wo von der „Möglichkeit“ der besonderen Ausbildung die Rede ist.
- Konfliktregelung muss Vorrang vor Disziplinarmaßnahmen haben.
- Um eine einheitliche und jugendspezifische Rechtsprechung zu gewährleisten, befürworten wir im Rahmen eines effektiven Rechtsschutzes gegen Vollzugsmaßnahmen die Zuständigkeit der Jugendkammern.
München, den 19.04.2007Joachim Wallner
Peter Tannenberg
Ludwig Kretzschmar
stellvertretend für den Vorstand der Regionalgruppe Südbayern der DVJJ